Stengel Garantieverlängerung
Die Firma Stengel bietet über die Garantiedatenbank24 zusätzlich noch eine Garantieverlängerung der Elektrogeräte der Metall Miniküchen an. Hierbei kann man die Garantie auf Elektrogeräte verlängern. Bei privater Nutzung steigt die Garantie von 2 Jahre auf 5 Jahre und bei gewerblicher Nutzung von 6 Monaten auf 60 Monate.
Anzahl Elektrogeräte | Preis Privat (EUR*) | Preis Gewerblich (EUR*) |
---|---|---|
2 | 75,- | 95,- |
3 | 115,- | 145,- |
4 | 145,- | 185,- |
5 | 185,- | 240,- |
Unter den Elektrogeräte in der Küche fallen der Kühlschrank, das Kochfeld, die Mikrowelle, der Geschirrspüler, der Mikrowellenofen und der Backofen. Die Elektrogeräte im Hängeschrank werden dabei nicht miteinbezogen. Die Garantieverlängerung bezieht sich auf 2 bis 5 Elektrogeräte. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass bei der Garantieverlängerung alle Elektrogeräte der Küche berücksichtigt werden müssen. Das heißt, es können entweder alle Geräte verlängert werden oder keins. Somit können nicht nur speziell ausgesuchte Elektrogeräte in ihrer Garantie verlängert werden.
Bei der Lieferung der Küche erhalten Sie ein Zertifikat, das die Verlängerung der Garantie bestätigt. Hierbei bekommen Sie eine Nummer für alle Elektrogeräte und nicht für jedes einzelne Gerät. Dieses Zertifikat ist besonders wichtig und muss daher entweder im Print oder Digital aufgehoben werden. Dieses Zertifikat kann nicht neu ausgestellt bzw. nachvollzogen werden!!
Die Garantieverlängerung zählt ab Rechnungsdatum.
Sollte es in diesen 5 Jahren bzw. 60 Monaten zu einem Schadensfall kommen, so müssen Sie diesen unverzüglich der Garantiedatenbank24 melden (Kontaktinformationen erhalten Sie bei der Lieferung dazu). Diese wird Sie dann über das weitere Vorgehen informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Garantieverlängerung nur für Bestellung aus Deutschland oder Österreich gewährt werden kann!
Sollten Sie Interesse an der Buchung der Garantieverlängerung für Ihre Stengel Miniküche oder weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung